Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 14.07.1992

Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 19.06.1992 - 8 T 461/92   

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https://dejure.org/1992,5154
LG Oldenburg, 19.06.1992 - 8 T 461/92 (https://dejure.org/1992,5154)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 19.06.1992 - 8 T 461/92 (https://dejure.org/1992,5154)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Juni 1992 - 8 T 461/92 (https://dejure.org/1992,5154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1203
  • Rpfleger 1993, 65
  • BtPrax 1992, 76
 
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 14.07.1992 - 41 XVII 188 H 92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18747
AG Bremen, 14.07.1992 - 41 XVII 188 H 92 (https://dejure.org/1992,18747)
AG Bremen, Entscheidung vom 14.07.1992 - 41 XVII 188 H 92 (https://dejure.org/1992,18747)
AG Bremen, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 41 XVII 188 H 92 (https://dejure.org/1992,18747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Vergütung des Berufsbetreuers:: zuzüglich MWSt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BtPrax 1992, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus AG Bremen, 14.07.1992 - 41 XVII 188 H 92
    In der praktischen Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.07.1980 (BVerfGE 54, 251 ff.) hat das Amtsgericht Bremen in den letzten Jahren die Entschädigung der anwaltlichen Berufspfleger/Vormünder auf DM 55,- pro Stunde plus MWSt als Aufwendungsersatz gemäß § 1835 BGB festgesetzt.
  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält -

    Auszug aus AG Bremen, 14.07.1992 - 41 XVII 188 H 92
    Die Einstufung des bisherigen Aufwendungsersatzes durch das neue Gesetz als Vergütung kann nicht unter Hinweis auf die zivilrechtliche Entgeltsregelung (siehe BGH NJW 75, 210) zu einer finanziellen Schlechterstellung des Betreuers führen.
  • OLG Hamburg, 04.05.1972 - 2 W 28/72
    Auszug aus AG Bremen, 14.07.1992 - 41 XVII 188 H 92
    Es ergibt sich aber klar (u. a. OLG Hamburg MDR 72, 782; BayObLG Rechtspfleger 88, 529; Kammergericht Rechtspfleger 83, 150), daß der Zeitaufwand zuzüglich MWSt an den Pfleger/Vormund zu erstatten ist.
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